Zeitschriften Panorama

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie bei dem Online-Shop lv-sonderverkauf der

Landwirtschaftsverlag GmbH
Hülsebrockstr. 2-8
48165 Münster

Geschäftsführer: Dr. Ludger Schulze Pals und Malte Schwerdtfeger,
tätigen.

(2) Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Wiederverkäufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

(4) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

(5) Die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie abrufen und ausdrucken.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung von Waren.

(2) Mit Anklicken des „Jetzt bestellen“-Buttons geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab. Unmittelbar vor Abgabe dieser Bestellung können Sie die Bestellung noch einmal überprüfen und ggf. korrigieren.

(3) Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E- Mail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.

(4) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären (Auftragsbestätigung) oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden.

(5) Abonnements von Zeitschriften erfolgen jeweils unbefristet. Die Beendigung des Zeitschriften-Abonnements bedarf der schriftlichen oder mündlichen Kündigung. Für im Zeitpunkt des Kündigungseingangs bereits fakturierte oder versandte Hefte besteht eine grundsätzliche Abnahmeverpflichtung. Der Verlag räumt dem Käufer in diesem Fall jedoch ein, die Hefte mittels Freiportokarte an den Verlag zurückzusenden. Die Rücksendung hat unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen an Landwirtschaftsverlag GmbH, Hedwig Ketteler, Hülsebrockstr. 2-8, 48165 Münster zu erfolgen. Nach erfolgter Rücksendung wird der Kaufpreis erstattet. Die Inanspruchnahme dieses Rechts hat der Käufer zuvor schriftlich oder mündlich anzuzeigen.


§ 3 Preise; Mindestabnahme, Weiterveräußerung

(1) Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Versandkosten sind frei. Falls gesonderte Versandkosten anfallen sollten, so werden diese zu Beginn des Bestellprozesses gesondert ausgewiesen.

(2) Die Weiterveräußerung der Waren ist nur an Endverbraucher zulässig. Für den Verkauf an die Endverbraucher dürfen Sie nicht von den von uns festgesetzten Ladenpreisen abweichen, die auf den Heften der jeweiligen Titel vermerkt sind. Der Verlag behält sich jederzeit Preisänderungen vor.

(3) Die Mindestabnahme liegt bei 5 Stück je Titel.


§ 4 Zahlungsbedingungen; Verzug

(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise per:

Rechnung (zahlbar netto Kasse)
oder Lastschrift.

(2) Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethoden obliegt uns. Wir behalten uns insbesondere vor, Ihnen für die Bezahlung nur ausgewählte Bezahlmethoden anzubieten, beispielweise zur Absicherung unseres Kreditrisikos nur Vorkasse.

(3) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen.

(4) Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.

(5) Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für das zweite Mahnschreiben wird Ihnen eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.


§ 5 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird.

(2) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 6 Lieferung; Eigentumsvorbehalt

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager oder Dienstleister an die von Ihnen angegebene Adresse.

(2) Die Lieferung der Zeitschriften-Titel beginnt zum vereinbarten Liefertermin in Abhängigkeit vom Erscheinungstermin der bestellten Zeitschrift(en).

(3) Bei Lieferstörungen auf Grund höherer Gewalt (auch Streik und Aussperrung) werden wir von der Pflicht zur Lieferung frei – Sie werden von der Zahlungsverpflichtung ebenfalls befreit.

(4) Wir sind ausnahmsweise nicht zur Lieferung der bestellten Ware verpflichtet, wenn wir die Ware unsererseits ordnungsgemäß bestellt haben, jedoch nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wurden (kongruentes Deckungsgeschäft). Voraussetzung ist, dass wir die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten haben und Sie über diesen Umstand unverzüglich informiert haben. Zudem dürfen wir nicht das Risiko der Beschaffung der bestellten Ware übernommen haben. Bei entsprechender Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir Ihnen bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. Das Risiko, eine bestellte Ware besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko), übernehmen wir nicht. Dies gilt auch bei der Bestellung von Waren, die nur ihrer Art und ihren Merkmalen nach beschrieben ist (Gattungswaren). Wir sind nur zur Lieferung aus unserem Warenvorrat und der von uns bei unseren Lieferanten bestellten Waren verpflichtet.

(5) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.

Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


§ 7 Subdienstleister; Vertragsübernahme

Wir sind berechtigt, mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen jederzeit ganz oder teilweise Dritte zu betrauen. Darüber hinaus können wir unsere Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Ihnen steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.


§ 8 Gewährleistung

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen:
Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.
Sie haben die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel (insbesondere Qualitäts- und Mengenabweichungen) zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlassen Sie die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.


§ 9 Haftung

Unsere Haftung ist grundsätzlich begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sämtliches Verschulden haften wir nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Ebenso haften wir unbeschränkt bei Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 10 Remission

Die Auslieferung der Zeitschriften erfolgt in der Regel mit vollem Remissionsrecht. Nicht verkaufte Ware muss als Titelkopfremission oder Titelremission innerhalb von 180 Werktagen (bei Titeln mit monatlicher Erscheinungsweise: max. 3 Ausgaben) an den Verlag zur Gutschrift übersandt werden. Verspätet angelieferte Remissionen können für Gutschriften nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Verlag behält sich vor, nach Rücksprache mit dem Kunden, bei wiederholten hohen Remissionsquoten, die Liefermenge im Rahmen seines Dispositionsrechtes auf ein vertrieblich vertretbares bzw. wirtschaftliches Maß zu reduzieren.


§ 11 Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Hier geht es zu unseren ausführlichen Datenschutzbestimmungen.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll in diesem Fall von den Parteien durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.

(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Verweisungsregeln. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, bleiben von der Rechtswahl unberührt.

(3) Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit einer Bestellung ist Münster.